Immobilienwertermittlung

Unterschiedliche Anlässe, erfordern die Bewertung von Immobilien- also Grundstücken, Gebäuden und Rechten an Grundstücken.

Entsprechende Kenntnisse zur Begutachtung der baulichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten wurden vom Sachverständigen, durch eine Qualifikation mit Abschlussprüfung bei EIPOS (Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH) in Dresden erworben.

Als unabhängiger Sachverständiger bieten wir die Erstellung von verschiedenen Gutachten an. Bei rein privater und einvernehmlicher Verwendung, ist eine Marktwertermittlung (Kurzgutachten) möglich. Bei behördlichen oder strittigen Immobilienfragen, ist eine Verkehrswertermittlung unentbehrlich.

Anlässe, bei denen die Erstellung eines Gutachtens zur Wertermittlung sinnvoll oder unerlässlich ist:

  • Veräußerung oder Erwerb von Immobilien
  • Beleihung (z.B. Kreditaufnahme)
  • Vermögensauseinandersetzung (z.B. Scheidung, Erbschaft)
  • Übertragung von Betriebsvermögen
  • Grundstücksteilung
  • Zwangsversteigerung/ Insolvenz
  • Steuerliche Einordnung (z.B. Schenkung; Erbfall; Abschreibung)
  • Bodenwertermittlung bei Sanierungs- oder Umlegungsverfahren
  • Entschädigung bei Enteignung

Je nach Bedarf, bieten wir Ihnen die richtige Lösung, von der schnellen Wertprüfung bis zum ausführlichen Verkehrswertgutachten.

Für Anfragen, steht Ihnen Herr Burckhardt, als Sachverständiger für Immobilienbewertung zur Verfügung.